Mit der Neuwahl im Februar 2025 wird die laufende Novellierung des Baugesetzbuches vorerst begraben. Der im September 2024 eingebrachte Gesetzentwurf zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung konnte vom Bundestag nicht mehr beschlossen werden. Das gilt auch für den viel diskutierten „Bauturbo“ nach § 246e BauGB. Wie blicken die Kommunen auf die kommende Legislaturperiode und welche Akzente könnte die kommende Bundesregierung im Städtebaurecht setzen?