Die Bundesstiftung Baukultur ruft Kreative dazu auf, innovative Projekte zur Gestaltung von 30 m³ einzureichen. Eingeladen sind Studierende, Azubis, Schülerinnen und Schüler sowie Universitäten, Hochschulen und Schulen aus verschiedenen Disziplinen.
Jede Errichtung, Nutzungsänderung und Abbruchmaßnahme von Gebäuden oder Gebäudeteilen bedarf einer baubehördlichen Genehmigung. Volumen mit weniger als 30 m³ aber sind laut jeweiliger Landesbauordnung in der Regel genehmigungsfrei – ein Gestaltungsraum voller Möglichkeiten.
10 ausgewählte Projekte werden zum Konvent der Baukultur 2026 in Potsdam realisiert.