Teilnahmeberechtigt sind alle öffentlichen und privaten Bauherrinnen / Bauherren und Architektinnen / Architekten in beiderseitigem Einvernehmen, die Wohnungsbauprojekte im Land Bremen mit baukulturellem Anspruch realisiert haben. Zugelassen sind ausschließlich Projekte, die in Bremen oder Bremerhaven zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.08.2025 realisiert wurden.Es ist möglich, mehrere Projekte oder erst zum Teil realisierte Abschnitte von größeren Quartiersprojekten einzureichen.