
In der Veranstaltung wird der Blick auf die aktuellen Entwicklungen rund um den vorgesehenen § 41a des Bundesnaturschutzgesetzes und ihre Bedeutung für die Praxis gerichtet. Das Gespräch behandelt die Anforderungen an die Lichtgestaltung der Zukunft, mögliche Auswirkungen auf die Beleuchtung von Gebäuden, Fassaden und öffentlichen Räumen sowie innovative Ansätze für eine nachhaltige Lichtgestaltung.