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Ölprinz und Solarmarie

2327_EW_ub_1Tücken der öffentlichen Gedächtnislücken offenbaren Ursachen gegenwärtiger Polittheater: Was für eine Aufregung wegen eines Heizungsgesetzes, das mit „Belastungen“ die Gesellschaft und die Demokratie angeblich gefährdet. Aber erinnern wir uns: Das Thema Energie beschäftigte die deutsche Politk bereits vor einem halben Jahrhundert. Ein halbes Jahrhundert Ignoranz in der Politik gegenüber einer notwendigen Korrektur unserer Arbeits- und Lebenswelt gilt es ins Gedächtnis zu rufen, wenn es um Freiheiten und Zumutungen geht.

Auch Energiegewinnung und -transport prägen das Bild der Bundesrepublik. (Bild: Ursula Baus)

Energieeinsparung: seit 1952

Selten hat ein Gesetzgebungsvorhaben derart die Gemüter erregt wie der Regierungsentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung. Die in den Medien oft verkürzt als Heizungsgesetz oder sogar „Habecks Heizungshammer“ bezeichnete Vorlage soll die Abkehr von fossilen Brennstoffen zur Wärmegewinnung in Gebäuden beschleunigen, was mit erheblichen finanziellen Auswirkungen für die betroffenen Haushalte verbunden ist. Zur Erinnerung: Die Energieeinsparung in Gebäuden ist seit 1952 in der DIN-Norm 4108 geregelt. Durch die Ölkrise 1973, verbunden mit einer Vervierfachung (!) des Ölpreises, rückte das Thema in den Fokus der Bundespolitik.

Energieeinsparung: notgedrungen 1975

Notgedrungen legte die sozialliberale Bundesregierung 1975 dem Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Einsparung von Energie in Gebäuden vor, eine mit nur elf Paragrafen überschaubare Initiative, die im Paragrafen 1 Absatz 1 festlegte: „Wer ein Gebäude errichtet, das seiner Zweckbestimmung nach beheizt oder gekühlt werden muss, hat den Wärmeschutz im Interesse einer sparsamen Energieverwendung … so zu entwerfen und auszuführen, dass bei der Beheizung und Kühlung vermeidbare Energieverluste unterbleiben.“ Was für eine Weitsicht. Indes befürchteten die Länder längere Verfahren und höhere Kosten. Der Entwurf enthielt im Wesentlichen Ermächtigungen der Bundesregierung, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen, etwa um Anlagen und Einrichtungen so festzusetzen, dass Energieverluste vermieden werden. Die Regierung erhoffte sich von dem Gesetz eine Verringerung des Heizenergieverbrauchs, der in der damaligen Bundesrepublik 30 bis 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs ausmachte, um 25 bis 35 Prozent.

Damals wie heute verantworteten das Wirtschaftsministerium und das Bauministerium den Gesetzentwurf, damals wie heute befanden sich SPD und FDP in der Regierung – die Grünen gab es allerdings erst seit 1979 – und die CDU/CSU in der Opposition. Die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag fand am 22. Januar 1976 statt, der damals kleine Robert H. war 7 Jahre alt. Von Klimaschutz oder gar Kohlendioxid war damals nicht die Rede, allenfalls am Rande von Umweltschutz und Abgasbelastung. Im Zentrum der parlamentarischen Auseinandersetzung standen hingegen die Versorgungssicherheit bei gleichzeitig möglichst geringer Importabhängigkeit von ausländischem Erdöl und die Senkung der Energiekosten, nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen während der Ölkrise. Man mag sich den Bürgerkrieg nicht vorstellen, würde die Ampel heute ein Sonntagsfahrverbot auch nur in Erwägung ziehen – meine Kollegin ging damals mit Eltern, Geschwistern und Dackel auf der Autobahn spazieren…

Es wird die Zerstörung von urbanen und Landschaftsräumen nicht lindern, wenn Autos elektrisch fahren. (Bild: Ursula Baus)

2023: Es wird die Zerstörung von urbanen und Landschaftsräumen nicht lindern, wenn Autos elektrisch fahren. (Bild: Ursula Baus)

„alles unternehmen…“

1976: Unvergleichlich die inhaltliche Qualität der damaligen Diskussionen im Bundestag und Bundesrat – wenngleich es noch vereinzelte Fürsprecher für den Kohlebergbau gab, wie den SPD-Abgeordneten Karl-Hans Kern (1932-2024): „Wir wären schlecht beraten, wenn wir in dem augenblicklich stattfindenden Verdrängungswettbewerb zulassen würden, dass Förderkapazitäten an Kohle durch Öl und Erdgas vom Markt verdrängt würden. Die politisch verantwortliche Entscheidung kann daher nur lauten: Stabilisierung des absoluten Beitrags der Steinkohle.“

Wahlplakat der CDU, 1969 (Bild: Konrad-Adenauer-Stiftung, Wikipedia Commons)

Hermann Josef Russe., CDU Wahlplakat, 1969 (Bild: Konrad-Adenauer-Stiftung, Wikipedia Commons)

Aber: Während heute die CDU in der Sache Fundamentalopposition betreibt, kündigte der damalige CDU-Abgeordnete Hermann Josef Russe (1922-2008) die Zustimmung seiner Fraktion zum Gesetz an und stellte fest, dass „die Abhängigkeit unseres Industrielandes“ vom Ölimport „nahezu unverändert hoch sei“, die gegenwärtige Situation vor allem bei Erdöl, Erdölprodukten und Erdgas „besorgniserregend“ und dass es unvermindert notwendig sei, „alles zu unternehmen, was die Abhängigkeit von Energieimporten verringern kann“. Aus heutiger Sicht prophetisch mutet Russes Befürchtung an, dass man in Bezug auf rationellen Umgang mit Energie „erst am Anfang eines langen Weges“ stehe.

Erich Wolfram, SPD (Bild_Archiv Stadt Recklinghausen; Bürgermeister)

Erich Wolfram, SPD (Bild_Archiv Stadt Recklinghausen; Bürgermeister)

Den Vorwurf energiepolitischer Abstinenz wies der SPD-Abgeordnete Erich Wolfram (1928-2003) brüsk zurück: „Zwanzig Jahre lang haben Sie nichts getan.“ Die Union habe die heimische Industrie „in den Keller gewirtschaftet“ und „Chaos an der Ruhr“ hinterlassen. Kommt Ihnen das alles bekannt vor? Ja, regierungsgeschäftliche Erbschaftsstreitereien sind eben so alt wie die Bundesrepublik selbst. Trotzdem wurde in der Sache damals weitaus näher an den Fakten gestritten als heute.

 

Zumutungen?

Weitaus achtsamer und emphatischer war auch die Kommunikation gegenüber den (finanziell) Betroffenen. So bat der Erich Wolfram Bauherren und Mieter um Verständnis für verbindliche neue Auflagen, die sich „zunächst und vorübergehend“ in einer Größenordnung von zwei bis vier Prozent kostensteigernd auswirkten. Eine Wirtschaftlichkeitsklausel im Gesetz lege fest, dass die Anforderungen zur Einsparung von Energie nach dem Stand der Technik „erfüllbar und wirtschaftlich vertretbar“ sein müssen. Dadurch werde ein Missbrauch der Ermächtigungen durch „übertrieben hohe Anforderungen“ ausgeschlossen. Der zusätzliche Investitionsaufwand senke die Energie- und Betriebskosten: „Hausbesitzer und vor allem die Mieter werden also mittel- und langfristig finanzielle Vorteile aus den im Gesetz vorgeschriebenen Maßnahmen haben.“ Ein Satz, der bis heute Gültigkeit hat.

1977, 1984, 1995 – 2023

Der Bundestag beschloss das Gesetz in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung einstimmig, die Zustimmung des Bundesrates folgte am 25. Juni 1976, und vier Tage später trat das Energieeinsparungsgesetz in Kraft, welches die Basis für die drei folgenden Wärmeschutzverordnungen (1977, 1984, 1995) war. So schnell kann´s gehen, wenn man sauber argumentiert und kommuniziert sowie eine zielgerichtete Oppositionspolitik betreibt.

Dass Politik und die politische Meinungsbildung heute kaum mehr wie im damaligen Parlament, sondern in einer völlig veränderten Parteienlandschaft und einer zerfallenden Öffentlichkeit gemacht werden: Das ist die Krux, mit der demokratische Entscheidungsfindung belastet ist.