• Über Marlowes
  • Kontakt

Christoph Möllers, Max Lenz und Nils Weinberg: Autoritäre Bedrohungen der Wissenschaftsfreiheit. 204 Seiten, 12 x 21 cm, ISBN 978-3-8353-6237-6, Wallstein Verlag, Göttingen 2026. 20 Euro. Open Acess: https://www.wallstein-open-library.de/9783835362376-autoritaere-bedrohungen-der-wissenschaftsfreiheit.html

Die Freiheit der Wissenschaft ist grundgesetzlich zwar geschützt, doch lassen die entsprechenden Gesetze durchaus „Spielräume“ offen, in denen diese Freiheit auf unterschiedlichen Ebenen erheblich eingeschränkt werden kann. Auf welchen Schutz mit welchen Strategien zu achten ist, erläutern die Autoren mit scharfem Blick auf die Gesetzeslagen und bester Kenntnis der Wissenschaftstrukturen.


Bereits die Prognosen für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt rückten das Bauhaus Dessau ins Licht existenzieller Bedrohungen, weil ihm eine rechtsextreme Partei an der Landesspitze stark zusetzen könnte.1)
Das Ergebnis der Landtagswahl 2026 bestätigt schlimmste Befürchtungen. Und die Wahlergebnisse sind deutlich in Relationen zur Ausbildungsqualität in einzelnen Wählergruppen zu setzen, was die Forschungsgruppe Wahlen analysiert hat.
Überdeutlich tritt dabei in Erscheinung, welche Rolle eine Bildungs- und damit Wissenschaftsfreiheit für die Freiheit einer ganzen Gesellschaft spielt.

2637_SA_Wahl_Bildung

Analyse der Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt am 6.9.26 für das ZDF nach Bildungskriterien. (Bild: ZDF / Forschungsgruppe Wahlen)

Nun kann man beispielsweise das Bauhaus – um im Bereich der Architektur- und Stadtwissenschaften zu bleiben – eher künstlerischen Sparten zuordnen. Die Relevanz des im vorliegenden Buch behandelten Themas im Hinblick auf Architektur- und Stadtwissenschaften ist bestürzend aktuell – etwa, wenn Architekturgeschichts- und Theorie-Lehrstühle „weggespart“ werden, wie wir vor Kurzem erläutern mussten (https://www.marlowes.de/architektur-ohne-geschichte). Auf diese Frage ist zurückzukommen.
Eingedenk der gegenwärtigen politischen Entwicklungen nicht nur in den USA, sondern auch in Europa, lenken die drei Autoren die Aufmerksamkeit in ihrem sorgfältig recherchierten Buch auf die deutsche Wissenschaftslandschaft. Hauptsächlich geht es ihnen um die Analyse gegenwärtiger Wissenschaftsstrukturen, um die grundgesetzliche Absicherung der Wissenschaftsfreiheit2), ihre staatliche Finanzierung und Institutionalisierung – auch außeruniversitärer Art, wobei dabei auch die gelegentlich intransparenten Finanzierungspraktiken benannt sind.

Der Buchtitel deutet schon darauf, dass die Bedrohungen längst verschiedene Faktoren der Freiheit der Wissenschaften erreicht haben, was in fünf Abschnitten dargelegt wird. Es geht um das Verhältnis zwischen Wissenschaft und Politik, dann um die immanent als labil zu erkennenden Grundlagen der Wissenschaftsfreiheit; dazu kommen die gewachsenen Institutionen der Wissenschaft – landeseigene Hochschulen, aber auch außeruniversitäre, teils staatliche Einrichtungen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft, Helmholtz- und Leibniz-Gesellschaften. Die Fraunhofer-Gesellschaft – im wirtschaftsnahen Grenzbereich – ist nicht thematisiert. Es folgt die fundierte und ausführliche Analyse der gegenwärtigen Bedrohungen von Wissenschaftsfreiheiten, wobei das Zusammenwirken von Wissenschaftsinteressen, Politik, Bürokratie, Wirtschaftsinteressen mit all ihren Gremien und Personen-Netzwerken sowie sonstigen Faktoren in seinem verkrusteten, verklebten, lähmenden Charakter deutlich und kenntnisreich dargestellt wird. Die „Bedrohungen“ kommen von allen Seiten, was hier aus juristischer Perspektive aufgezeigt wird.

In weiten Teilen wird die Wissenschaft staatlich finanziert. Damit sind Begehrlichkeiten verbunden, erkennbar in einer „Spannung zwischen grundrechtlich eingeforderter Distanz vom Staat und institutionell notwendiger Nähe. (…). Sie ist nicht aufzulösen, sondern juristisch und politisch kleinzuarbeiten“. (Seite 13) Ein merkwürdiger Begriff: „kleinarbeiten“. Konkretisiert wird er in einem klaren Statement der Autoren: „Die verfassungsrechtliche Perspektive, die wir vor allem einnehmen werden, legt den Schluss nahe, es sei vor allem der Schutz vor einer autoritären Mehrheit zu bedenken.“ (Seite 20). Zu bedenken sei indes, dass „das Verfassungssystem auch durch Überkonstitutionalisierung vulnerabel“ sei . Zudem habe sich mit den politischen Mehrheiten die Perspektive auf das Verfassungsrecht geändert, „weil die argumentativen Ressourcen der Verfassung nicht gegenüber der politischen Entwicklung des Verfassten immunisiert werden können.“

Im Detail können die juristischen Fragen, die im Buch übersichtlich zusammengestellt sind, hier nicht aufgelistet werden. Trotz des erkennbaren Bemühens der Autoren, sich nicht im Juristendeutsch zu verlieren, ist die Lektüre gelegentlich etwas mühsam. Wissenschaftsfreiheit3), so wird in der Gesamtaussage der vorliegenden Studie deutlich, wird zunächst in einem überregulierten, überversicherten, überverwalteten Land nicht abstrakt, sondern an konkreten Stellen gegen staatliche, auch demokratisch legitimierte Interventionen und private Marktkräfte zu schützen sein. Die Frage drängt sich dem Leser auf: wie, wenn an den verkrusteten Grundfesten nicht gerüttelt wird?

Die Autoren schlagen dafür keine systemrelevanten Änderungen vor, so unwahrscheinlich sie auch hätten sein können. Vielmehr präsentieren sie „Strategien“ im Rahmen rechtsstaatlicher Möglichkeiten (Seite 175 f). 4) Geltendes Recht ließe sich anpassen, bestimmte, bisher informelle Entscheidungspraktiken formalisieren. 5) Manche wissenschaftspolitische Verfahren sollten „entpolitisiert“ werden. Akteure der Wissenschaft gelte es zu befähigen, ihre Rechte, ihre Wissenschaftsfreiheit auch durchzusetzen. 6) Leitungen von Wissenschaftseinrichtungen müssten sich der Freiheit von Forschung und Lehre verschreiben und selbstbewusst für diese eintreten.

So weit, so gut. Den Kunst- und Geisteswissenschaften ist keine gesonderte Aufmerksamkeit geschenkt; vielleicht, weil sie keine direkte marktwirtschaftliche Relevanz haben. Denn schauen wir auf die – siehe oben – Architektur beziehbare Relevanz der Studie: Wie in der Berliner Causa werden Geschichte und Theorie als Lehr- und Forschungsfächer der wirtschaftlich durchaus relevanten Architekturberufe gerade über Bord geworfen – also die kunst- und geisteswissenschaftlichen Sparten. Möllers und Weinberg haben sich diesem Thema – Kunstfreiheit – zwar separat gewidmet. 7) Darin – im Ursprung beauftragt von Claudia Roth – ging es um die Causa der Documenta, auf der Kunstfreiheit und Antisemitismus für heftige, emotional geführte Debatten gesorgt hatten. Aber dieser Falllässt sich nicht mir nichts in den disziplinären Graubereich der Architektur übertragen.
Wie schon angedeutet: An den systemischen Ursachen der oben genannten „Spannung“ wird in der Studie nicht gerüttelt. Mit einem vorgeschlagenen, neuen „Bundesverband Wissenschaft“ (Seite 27) wäre die Aufplusterung der Bürokratie zu befürchten, doch der Vorschlag weist in eine wichtige Richtung: So, wie es ist, kann es nicht bleiben. Worauf bei strukturellen Änderungen zu achten sein wird – das steht in der hier besprochenen Studie haargenau. Sie entstand übrigens im Auftrag der VolkswagenStiftung.


1) https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/bauhaus-dessau-jubilaeum-100-jahre-100.html
2) Bezogen auf Grundgesetz, Artikel 5
3) Betont wird, dass „die Wissenschaftsfreiheit zumindest auch ein generisch-institutionelles Verständnis von Wissenschaft (verlangt), in dem als wissenschaftlich anerkannte Institutionen grundsätzlich darüber entscheiden können, was Wissenschaft ist und welche Foren zur Pflege einer wissenschaftlichen Diskussionslandschaft angezeigt sind“. (Seite 47)
4) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
5) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
6) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. (https://deutsches-grundgesetz.de/art/5)
7) Christoph Möllers, Nils Weinberg: Öffentliche Kunstfreiheit. suhrkamp, 2026; die Grünen-Politikerin Claudia Roth hatte dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben.