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Blick vom Hamburger Hauptbahnhof Richtung Innenstadt: Die Hochhäuser lassen die Blickachsen frei (Bild: Wilfried Dechau, 2014)

„…damit etwas Vernünftiges mit dieser Stelle passieren kann“? Die Rettung von Bauten der 1950er-Jahre wird auf breiter Basis unterstützt, wenn vorschnelle Geschmacksurteile („schön“, „hässlich“) umsichtigen Argumentationen weichen. Ein Mal mehr gelang die Änderung eines Meinungsbildes in Hamburg, wo seit fast zehn Jahren um vier Hochhausscheiben gekämpft wird. Und jetzt?


Denkmalschutz und Weltkulturerbe

Hier, bei den City-Höfen, deren Erhalt oder Abriss seit Jahren diskutiert wird, kommen zur abstrakten Diskussion um „hübsch“, „hässlich“ oder „hübsch-hässlich“ zwei Aspekte hinzu: der Denkmalschutz und ein Weltkulturerbe. Dass sich, anders als am Beginn der Diskussion, inzwischen die Presse weitgehend auf die Seite der Bestandswahrer geschlagen hat, hängt nicht nur mit der Anerkennung der Qualität des Denkmalschutzes zusammen, sondern auch mit der Lokalpolitik: Ein sozialdemokratischer Senat solle doch der kapitalistischen Geldvermehrung zugunsten der Stadt nur dann nachgeben, wenn dafür eigene sozialdemokratische Positionen hinsichtlich Kultur und Legalität das Handelns nicht aufgegeben werden müssen.

Die City Höfe in Hamburg (Bild: Hamburgisches Architekturarchiv)

Rudolf Klophaus 1954 (Bild: HH mittendrin)

Rudolf Klophaus 1954 (Bild: HH mittendrin)

Es geht um die vier Hochhäuser, an denen unter anderem jeder vorbeifährt, der mit dem Zug von Süden nach Hamburg einfährt. Sie wurden von Rudolf Klophaus (1885-1957) entworfen, der schon in den 1920er-Jahren im Kontorhausviertel bauen durfte, was er nahtlos in der Nazizeit fortsetzte. Er war eben flexibel. Seine vier Hausscheiben bilden den östlichen Rand der historischen, einst von der barocken Befestigungsanlage umschlossenen Altstadt zu Hauptbahnhof und Bahntrasse hin; durch die Scheiben hindurch darf der Bahnreisende einen kurzen Blick auf das Chilehaus werfen: 1950er- und 1920er-Jahre buchstäblich auf einen Blick.

Am Bahnhofsvorplatztaffeln sich die Hochhausscheiben Richtung Hafen (Bild: Wilfried Dechau, 2014)

Am Bahnhofsvorplatz staffeln sich die Hochhausscheiben Richtung Hafen (Bild: Wilfried Dechau, 2014)

Die Idee einer Fußgängerpassage in den Erdgeschossen zwischen den Scheiben war Mitte der 1950er-Jahre sicher modern, die Lijnbaan in Rotterdam winkte von sehr weit entfernt – aber sie war in Hamburg nicht zuletzt wegen der Lage von vornherein zum Scheitern verurteilt, weil nach der von Fritz Schumacher forcierten City-Bildung niemand dort wohnte und die Verbindung zur Vorstadt St. Georg wegen der Schneise der Bahn unmöglich war.


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Die City-Hochhäuser Norrmalm/ Stockholm, Baustelle 1964. Architekten: Sven Markelius sowie die Büros von Backström & Reinius, David Helldén und Anders Tengbom (Bild: Wikipedia, Lennart af Petersens)

International

Die Scheiben aus dem Jahr 1958 hatten ihre internationalen Vorbilder, deren bekanntestes die fünf Scheiben von Sven Markelius für die neue Innenstadt von Stockholm waren (Norrmalmsregleringen). Klophaus‘ Projekt stand für Modernität und Aufbruch nach der traumatischen Kriegszerstörung – so wie wenige Jahre vorher die Grindelhochhäuser, wenn auch in besserer architektonischer Qualität. Und wenn sich der Architekt dabei auf die zwanziger Jahre berief, auf Hilberseimer oder Gropius, die in Hamburg kaum Widerhall gefunden hatten, dann zeugte das eben von seiner Lernfähigkeit.
Die weiße Luftigkeit der Fassade mit Leca-Steinen aus Dänemark hielt jedoch nur wenige Jahre  dem (damals noch nicht so genannten) sauren Regen stand und wurde 1978 hinter einer Schicht grauer Eternitplatten versteckt. Womit das Unglück begann, das da hieß: Jenseits aller städtebaulichen Modernität sahen die Gebäude schlicht hässlich aus. Es kam hinzu, dass das Grundstück in Erbpacht vergeben war, und gegen dessen näherrückendes Ablaufen hatte kein Eigentümer Lust anzusanieren. Die Häuser verfielen, wobei auch nicht die Nutzung durch das Bezirksamt Mitte geholfen hat – wer wollte sich schon mit der Kritik der Bürger auseinandersetzen, die mal wieder die Verschwendung des Senats hätten beklagen können, und das bei einem Bau für die eigenen Beamten? Von der Fußgängerpassage wollen wir ohnehin schweigen, die langsam vor sich hin verwahrloste.


Durchblick Richtung Innenstadt (Bild: Wilfried Dechau, 2014)

City-Höfe Hamburg: Durchblick vom Hauptbahnhof Richtung Innenstadt (Bild: Wilfried Dechau, 2014)

Denkmalschutz und Finanzbehörde

Und dann stellte das Denkmalschutzamt in Hamburg 2013 das Ensemble unter Schutz, was seit rund zehn Jahren im Amt diskutiert worden war – wenn auch nicht in der Öffentlichkeit. Ein neues Denkmalschutzgesetz machte es möglich und vergrößerte die Zahl der unter Schutz stehenden Bauten mit einem Schlag um rund 3000.
Das missfiel allerdings der Finanzbehörde und dem (von dort 2014 ausgegliederten) Liegenschaftsamt; in einem Drucksachenentwurf aus dem gleichen Jahr kam sie zu der Erkenntnis, das „Erbbaurecht ist jetzt abgelaufen und das Grundstück samt dem, was darauf steht, fällt an die Stadt zurück,“ und das „sei eine Chance für die Stadt, weil ihr ein Verkauf mit Auflagen die kulturell und sozial optimale Nutzungskombination des Grundstückes erlaube“, wie das Hamburger Abendblatt zitierte. Was die „kulturell und sozial optimale Nutzungskombination“ sein könnte, wurde nicht verraten, aber die Begriffe „sozial“ und „kulturell“ in einem Satz klangen schon mal gut in sozialdemokratischen Ohren und waren weit weg genug von einem Wort wie „kapitalistisch“. Auch wurde nicht begründet, warum man zum Nutzen der Kultur einen unter Denkmalschutz stehenden Bau abreißen müsse.

Immobilien-Werte

Viel einleuchtender als die vermeintliche Sorge um Kultur und Soziales war die Vermutung, man könne mit einer höheren Grundstücksausnutzung ein lukratives Geschäft für die Stadt machen, die plötzlich wieder in den Besitz eines wertvollen innerstädtischen Grundstücks gekommen war. Indes wirft die Privatisierung städtischer Grundstücke besonders in dieser zentralen Lage eigene Probleme auf: Wird das Tafelsilber verkauft, geht auch die städtische Gestaltungsfunktion verloren. Das Grundstück wurde 2014 zum Verkauf ausgeschrieben, eine erste Wettbewerbsstufe endete 2015, es fand sich ein Investor, der den Abriss bevorzugte.

Orientiert am Erscheinungsbild des Ursprungsbaus: gmp (Volkwin Marg) schlug eine weiß emaillierte, gedämmte Fassade und eine belebte Erdgeschosszone vor. (Bild: gmp)

Orientiert am Erscheinungsbild des Ursprungsbaus: gmp (Volkwin Marg) schlug eine weiß emaillierte, gedämmte Fassade und eine belebte Erdgeschosszone vor. (Bild: gmp)

Inzwischen war aber eine öffentliche Diskussion entbrannt, nicht zuletzt, weil sich Volkwin Marg auf der einen Seite und der Oberbaudirektor Jörn Walter auf der anderen in Stellung gebracht hatten. Der eine, Marg, pro Umnutzung, pro Sanierung, pro Erhalt des Denkmals, der andere pro Abriss: Ein „singulärer Einbruch“ in das Kontorhausviertel seien die Hochhausscheiben. „Mir zu erzählen, dass das unverzichtbar ist, was dort zufälligerweise in den fünfziger Jahren gebaut wurde, das ist doch Unfug“ wurde Walter bereits 2014 in der Zeit. (Quelle >>>) Mit dieser Meinung hielt er lautstark nicht hinterm Berg. Wobei – ein „singulärer Einbruch in das Kontorhausviertel“ waren die Scheiben gar nicht; sie stehen am Rand, dort, wo das Kontorhausviertel nie gewesen war. Aber natürlich hatte Jörn Walter in einem Punkt Recht – was ist schon „unverzichtbar“? Nur: seine Schlussfolgerung, der Neubau habe ein Gebäudeblock in dunklem Klinker zu sein, ist ebenfalls nicht zwingend. „Anpassung“ und „weiter wie bisher“ sind zweifellos Themen und Entwicklungskräfte in der Architektur, aber anders als zuvor zu bauen ist es auch.


Weg damit

Anfang 2016 fand eine Expertenanhörung über die City-Höfe in der Hamburgischen Bürgerschaft statt, in der auf hohem Niveau über den Denkmalschutz gestritten wurde. Denn inzwischen hatte sich die Stimmungslage verändert, weil das zur Innenstadt hin, an die Hochhausscheiben angrenzende Kontorhausviertel der 1920er-Jahre zum UNESCO-Welterbe erklärt worden war – und die City-Höfe liegen in der „Pufferzone“ des Welterbes.
Das Interessante an der öffentlichen Diskussion war, dass die Frontlinien nicht eindeutig verliefen; Hermann Hipp als ehemaliger Denkmalschützer meinte, „geben Sie den Denkmalschutz frei, damit etwas Vernünftiges mit dieser Stelle passieren kann, aber nehmen Sie bitte auch nicht diesen sagenhaft langweiligen Prien-Entwurf selbst nur als Vorentwurf“. Auf der anderen Seite argumentierte Volkwin Marg, „das ist ein Stück Historie. Historie hat nicht schön zu sein, sondern Historie hat einfach nur eine Bedeutung zu haben“. Marg und sein Büro gmp hatten einen Sanierungs- und Umnutzungsentwurf im Wettbewerb vorgelegt, der bewies, dass der Erhalt der Bauten ökonomisch möglich sei, der auch in den anderen Kategorien am besten bewertet wurde, der aber aus formalen Gründen ausgeschlossen wurde – was bis heute Fragen aufwirft.

Im März 2018 schließlich wurde die Abrissgenehmigung für den Gebäudekomplex erteilt, nachdem im Architektenwettbewerb Mitte 2017 ein Entwurf prämiert worden war, der genau das erfüllte, was der Oberbaudirektor gefordert hatte: Blockbebauung und roter Klinker. Jörn Walter saß im Preisgericht. Aber genau in dieser architektonischen Vorgabe liegt der Fehler. Natürlich kann man über den Denkmalwert streiten – das ist die historische Betrachtungspflicht. Man kann aber nicht die architektonische Qualität der vier Scheiben übersehen, gerade nach der Nobilitierung des Kontorhausviertels zum Welterbe. Sie liegt in der stadträumlichen Transparenz des Scheiben-Ensembles und in der Andersartigkeit der Fassaden. Die vier schlanken Scheiben des City-Hofes waren seinerzeit das Ergebnis einer klugen Entscheidung für eine bewusste Absetzung von den Kontorhäusern der zwanziger und dreißiger Jahre, sowohl als Scheiben, die den Durchblick auf die roten Klinkerbauten dahinter freigaben, wie auch in der ursprünglichen weiß leuchtenden Farbe der Bauten.

It’s new …
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Beim Wettbewerb zum Neubau-Projekt beteiligten sich selbstverständlich viele Architekten, in zweiter Phase gewannen KPW Papay Warncke und Partner. Wettbewerbsergebnisse siehe Baunetz > hier

Die neue Bebauung wird sich nun wie ein undurchdringlicher Riegel im Osten vor das Kontorhausviertel in Stellung bringen. Kein Bahnreisender, auch kein Fußgänger wird mehr ahnen, was sich dahinter offenbart, nämlich Hamburgs einziges Welterbe-Ensemble. Dunkler Backstein, Blockbebauung – was materiell akzeptabel wäre, ist städtebaulich, typologisch und architektonisch falsch. Der Neubau verbarrikadiert das Kontorhausvierte, das aber etwas Besoinderes ist, das man ausstellt, nicht zubaut. Das haben weder das Preisgericht mit dem Oberbaudirektor noch die Architekten verstanden, die sich am Wettbewerb beteiligt haben. Vorgeschlagen wurde eine Anpassung aus Feigheit, sowohl im Fassadenmaterial wie in der Bauweise. Nichts gegen Blockrand und Innenhof – nur hier darf er auf keinen Fall gebaut werden; nichts gegen den schönen rotbraunen Klinker oder Backstein, nur an dieser Stelle rechtfertigt er nicht den schlechten Städtebau. Fürchteten die Architekten sich davor, eine selbstbewusste, eigenständige Architektur zu entwickeln, die den Samt bildet, auf dem die Perle „Kontorhausviertel“ glänzen und funkeln kann?
Wenn die Stadtväter und der damalige Oberbaudirektor der Meinung sind, der Abriss sei die beste Lösung, obwohl es nachgewiesene, auch ökonomisch sinnvolle Alternativen gibt, dann mögen sie das vertreten. Sie sollen es mit einer schlüssigen Begründung tun und der Öffentlichkeit darlegen, warum sie den Vorgaben des Gesetzes nicht folgen, das da fordert, die „Freie und Hansestadt Hamburg soll auch als Eigentümerin oder sonst Verfügungsberechtigte und als obligatorisch Berechtigte durch vorbildliche Unterhaltungsmaßnahmen an Denkmälern für den Wert des kulturellen Erbes in der Öffentlichkeit eintreten“. Von vorbildlichen Erhaltungsmaßnahmen war zumindest beim City-Hof bisher nichts zu bemerken.
Städtebaulich wird die Situation eindeutig verschlechtert. Es entsteht ein ökonomisch rentables Konstrukt für einen Investor, der dort rund dreißig Prozent mehr bauen darf, als jetzt dort steht. Anstelle von bisher 35 000 Quadratmetern Bruttogeschossflächen werden knapp unter 45 000 Quadratmeter gebaut; der Grundstückspreis wird entsprechend und das Geschäft für die Stadt lukrativ sein. Ob die angepeilten 140 Wohnungen das Viertel wirklich beleben, ist zumindest zweifelhaft.
Eine Abrissgenehmigung ist laut Gesetz zu erteilen, wenn „überwiegende öffentliche Interessen dies verlangen“. Eine Verschlechterung einer städtebaulichen Situation und die Gefährdung des Weltkulturerbestatus können kaum als öffentliches Interesse gelten. Der eigentliche Wert des City-Hof-Ensembles besteht nämlich nicht in den alten, weißen Leca-Platten unter der heutigen Fassade oder in einer nicht funktionierenden Passage, sondern darin, dass der Architekt Rudolf Klophaus verstanden hat, wie man mit dem Kontorhausviertel umgehen muss: Nämlich indem man es in seiner Einzigartigkeit hervorhebt. Und nicht in einem Brei von durchschnittlichen Bauten versinken lässt, die so ähnlich aussehen.


Wird einem Gebäude von Hadi Teherani weichen müssen: das Hamburger Deutschlandhaus am Gänsemarkt, das unter Denkmalschutz zu stellen versäumt wurde. Es entstand 1928-29 nach Entwürfen von Fritz Block und Ernst Hochfeld (Bild: Wikipedia, Wolfgang Meinhart). Empört: Jan Störmer in der ZEIT am 5. März 2018 > hier

Ein weiterer Abriss: Das Hamburger Deutschlandhaus am Gänsemarkt, das unter Denkmalschutz zu stellen versäumt wurde, wird einem Neubau von Hadi Teherani weichen. Es entstand 1928-29 nach Entwürfen von Fritz Block und Ernst Hochfeld (Bild: Wikipedia, Wolfgang Meinhart).
Empört: Jan Störmer in der ZEIT am 5. März 2018 > hier

Gesetzeslagen und Privatinteressen

Der Hamburgische Senat darf dann – und nur dann – die Abrissgenehmigung erteilen, „sofern überwiegende öffentliche Interessen dies verlangen“. Zu diesen Interessen gehören laut Gesetz nur der Wohnungsbau, die energetische Sanierung und Rücksicht auf Menschen mit Behinderungen. Das ist zwar eine etwas merkwürdige Zusammenstellung, aber Gewinnmaximierung wird im Gesetz nicht als Abbruchargument erwähnt. Deshalb soll es das Argument „Wohnungsbau“ richten. In einer Senatsdrucksache wird mit dem Lärmschutz argumentiert, der bei einer Blockbebauung mit innenliegenden Höfen nun einmal besser sei als bei den frei stehenden Scheiben. Dass es heute Mittel und Wege gibt, das Problem zu lösen, wird vorsichtshalber ignoriert. Ebenso windig ist die städtebauliche Argumentation. So heißt es in derselben Senatsdrucksache vom März 2018 (die als Vorlage für den Senatsbeschluss zum Abbruch diente), aufgrund „seiner Lage an bedeutenden Einfahrtstraßen in die Stadt“ sei der City-Hof „mit seiner hellen, unter der heutigen Bekleidung erhaltenen Fassadengestaltung ein leuchtendes Dokument des hoffnungsvollen Neubeginns und der Wirtschaftswunderzeit“; die vier Hochhäuser präsentierten sich „aufgelockert“ und gewährten „großzügige Sichtbeziehungen zum Kontorhausviertel“. Diese „durchlässige Baukörpergliederung mit seinem hellen Fassadenmaterial“ setze einen „deutlichen und eigenständigen Kontrapunkt zum Kontorhausviertel“. Da hat sie Recht, die Senatorin, stellt aber gleichzeitig fest, dass der neue Entwurf „einen eindeutigen Abschluss finden und dem Stadtgrundriss mehr Prägnanz und historische Identität verleihen“ kann. Und wählt den dann aus. Schade, dass sie nicht erläutert, was denn die neu gewonnene „historische Identität“ eigentlich ist.
Hier wird also mit scheinbaren Argumenten aus Städtebau und Architektur nur eine Stellvertreter-Diskussion geführt: Denn geht es nur um Geld. Das will eine SPD-Regierung aber nicht zugeben.


Weiter führende Informationen

http://www.hamburg.de/bkm/denkmalrat/4504372/beschluesse/

http://www.city-hof.org