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In eigener Sache


frei04 publizistik ist Herausgeberin des Magazins Marlowes. Hier wurde der offene Brief veröffentlicht, in dem sich namhafte Personen gegen die Berufung Florian Pronolds zum Gründungsdirektor der Bauakademie und für eine Neuauflage des Auswahlverfahrens ausgesprochen haben. Am 16. Januar wurde frei04 publizistik von den Anwälten Pronolds abgemahnt und aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Wir – die Herausgeber Ursula Baus, Christian Holl und Claudia Siegele – haben uns entschlossen, dieser Aufforderung nicht nachzukommen und den Rechtsstreit mit Pronold zu riskieren. Wir sind – auch nach rechtlicher Beratung – der Meinung, dass die Autoren des Briefs in zulässiger Weise an dem öffentlichen Streit um die Qualität der Besetzungsentscheidung teilnehmen.

Marlowes arbeitet nicht gewinnorientiert und basiert auf dem Engagement von uns Herausgebern und unseren Unterstützern für einen kritischen Diskurs. Es ist uns daher nicht möglich, die Kosten der rechtlichen Auseinandersetzung alleine zu tragen. Daher bitten wir zur Absicherung eines offenen, kritischen Diskurses zur Bauakademie um finanzielle Unterstützung.

frei04 publizistik, Dr. Baus und Partner
IBAN DE34 6001 0070 0044 6427 09
BIC PBNKDEFF
Stichwort „Bauakademie“

frei04 publizistik ist nicht gemeinnützig, so dass leider keine Spendenquittungen verschickt werden können. Über die Höhe der eingegangenen Unterstützung und die Aufwendungen für Anwälte und Gerichtskosten informieren wir sie auf frei04-publizistik.de

Falls es überschüssige Beträge gibt, werden diese an „Reporter ohne Grenzen“ gespendet.


Zudem hat einer der Unterzeichner des offenen Briefs vertreten durch Johannes Eisenberg (Rechtsanwälte Eisenberg, Prof. Dr. König, Dr. Schork) zu der Berufung Florian Pronolds auf den Posten des Gründungsdirektors der Berliner Bauakademie gegen das Unterlassungsbegehren von Herrn Pronold vor dem Landgericht Berlin negative Feststellungsklage erhoben. Pronold hat gegen die Verbreitung des Briefes aus dem November 2019 am 16. 1. 2020 Unterlassungsansprüche geltend gemacht. Eisenberg hat für einen der mehr als 600 Unterzeichner Klage erhoben, um feststellen zu lassen, dass die von Herrn Pronold behaupteten und angemeldeten Ansprüche nicht bestehen. In einer dazu veröffentlichten Pressemitteilung der Anwaltskanzlei heißt es, es gehe darum, „auch in Zukunft kritisch die Besetzung des Gründungsdirektorenpostens der Berliner Bauakademie mit einem aus Sicht des klagenden Unterzeichners ungeeigneten Kandidaten kommentieren zu können. Die Haltung des Herrn Pronold, kritische Stimmen mittels Anwaltsschreiben einschüchtern zu lassen, macht dies aus Sicht meines Mandanten unumgänglich.“