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Stilkritik (111) | »Zeitenwende« (= Etat-Rechtfertigung), »Sondervermögen« (= Schulden), »Spezialoperation« (= Angriffskrieg): Mit Sprache wird Politik gemacht, es wird gerühmt, geheuchelt und vertuscht. Und in Diskursen über Architektur und Stadt ist es nicht anders. Hiermit beginnt nun eine Beitragsserie zum Thema der »Wortwahl«, in der Begriffe – nicht nur Fachbegriffe – aus den Architektur- und Stadtplanungsdebatten und -veröffentlichungen erläutert, hinterfragt und bisweilen auch etwas verballhornt werden.1)


Fangen wir bei einem »A« an, der »Augenhöhe«, die in den letzten Jahren immer öfter und überall dort auftaucht, wo sich Menschen mit anderen gemein machen möchten. Die Gründe dafür sind vielfältig, aber es ist beispielsweise evident, dass in Situationen, in denen Widerspruch und Aufmüpfigkeit zu erwarten sind, mit Beteiligungsverfahren beschwichtigt werden soll. Dann ist gern die Rede davon, dass man doch »auf Augenhöhe« mit den Bürgern und Bürgerinnen kommuniziere, um gleiche Verhandlungspositionen darzustellen – oder, wie ich in vielen Fällen feststelle: zu suggerieren. Grammatikalisch ist die Augenhöhe ein Determinativ-Kompositum, wobei der Begriffsteil »Augen« untergeordnet ist und mit »Höhe« die genauere Bedeutung des Ganzen festgelegt ist. Die Höhe ist maßgeblich. Wer 1,65 Meter groß ist, kann mit einem 1,89 Meter großen Menschen »auf Augenhöhe« sprechen, hat dabei aber vielleicht vom Gegenüber nur die dritte Rippe von unten im Blick. Stünde ein Floh auf einem 1,885 Meter hohen Podest, wäre die gleiche Augenhöhe mit dem 1,89 Meter großen Menschen gegeben. Aber was hätte der Floh davon, wenn er doch eine 200-fache Sprunghöhe beziehungsweise -weite seiner Körperlänge locker erreicht?

Die Sprache als das Haus des Seins …

Martin Heidegger wird in vielen Sonntags- und Festreden zur Architektur gern zitiert, womöglich, weil das Hintergründige und Zwischenzeilige seiner Sprache vieles offen lässt, aber doch gelehrt klingt. Ludwig Wittgenstein gibt in seiner oft beschworenen Nähe zur Architektur wenigstens zu, dass mit der Sprache »zu kämpfen« sei. Und George Orwell, dessen nahezu prophetischer Einfallsreichtum auch in Architektenkreisen bekannt ist, wusste eben nur zu gut, dass, wenn Sprache korrumpiert werde, auch die Sprache das Denken korrumpiere. So lohnt es sich, Begriffe, die in den Debatten über Architektur und Planung und in den dazugehörigen Argumentationen verwendet werden, zu hinterfragen.

Man fragt sich also konkret, wie es sich mit der im übertragenen Sinn gut gemeinten, gleichen Augenhöhe in der Kommunikationspraxis verhält. Geht es um eine Entscheidungsvorbereitung – zum Beispiel zu einer Planungsidee und ihrer Realisierung – , dann werden heutzutage gern die Bürger »einbezogen«, um Ärger im Vorfeld einer Entscheidung zu entschärfen und sich dabei eines demokratischen Verfahrens zu bedienen. Dann heißt es, siehe oben, der Bürger und die Bürgerinnen sollen »auf Augenhöhe« mitreden können. Was gut klingt, weil es fair klingt. Aber faktisch geht es nicht. Denn der Wissensvorsprung einer Verwaltung oder eines Investors oder einer Politikerin vor »dem Bürger« ist in der Regel groß und die Entscheidungspyramide dermaßen festgefügt, dass die »gleiche Augenhöhe« insofern nicht gegeben sein kann. Denn um die geht es: »Augenhöhe« allein sagt kaum etwas aus, wenn sie nicht durch ein Adjektiv – wie »gleiche« – qualifiziert wird.

Augenhöhe und »Natur«

 

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Titel der Ausgabe 247 der >>> Arch+

Erläutern lassen sich Ge- und Missbrauch von Begriffen am besten an Beispielen. Den Titel der neuen ARCH+ (Nr. 247) ziert ein Reiterbild, es geht um »Cohabitation«, genauer: um Tiere in der Stadt. Hortensia Völckers, die Künstlerische Direktorin der Kulturstiftung des Bundes, steuerte ein Grußwort bei, weil ihre Institution dieses Thema schon aufgegriffen hatte. Im Kontext der großen und unumstritten wichtigen Frage, wie »neue Regeln für ein anderes Miteinander von Mensch und Natur« zu finden sein könnten, schreibt sie: »Wenn es uns dabei wirklich darum geht, die Begegnung mit der Natur, ob nun mit Tieren, Pflanzen oder unbelebter Natur, zu einem Verhältnis auf Augenhöhe [Hervorhebung durch die Autorin] werden zu lassen – also zu einem unter Gleichberechtigten, dann werden wir die Rechtsverhältnisse ändern müssen. Wenn wir die Herrschaftsverhältnisse im Anthropozän wirklich vom Kopf auf die Füße, oder wenn Sie so wollen, von den Hörnern auf die Hufe stellen wollen, dann müssen wir der Natur als Rechtssubjekt begegnen«.2)
Nun muss man zunächst feststellen, dass die Separierung von Mensch und Natur und daraus resultierend die Ausbeutung der Natur durch den Menschen zunächst ein Resultat abendländischen Denkens und Handelns ist. Als »Rechtssubjekt« kann sich »die Natur« nicht selbst behaupten, dazu fehlen ihr ontologische Voraussetzungen. Vielmehr müsste jetzt von Menschen – einmal mehr – festgelegt werden, was die Natur sei, so dass sie zum Rechtssubjekt werden kann. Eine Gleichberechtigung kann es hier sui generis nicht geben, und so lockt der Begriff »Augenhöhe« auf falsche Fährten. Natur- und Tierschutz-Einrichtungen und -Gesetze werden von Menschen geschaffen, die ihre Lebensgrundlagen gefährdet sehen und / oder einer wie auch immer konnotierten ethischen Gesinnung folgen.
Und wer legt denn fest, welche Rechte »der Natur« wie in Worte gefasst und von wem verteidigt beziehungsweise eingeklagt werden sollen? Es gibt schließlich schon sehr viele Naturschutz-Organisationen, denen in diskursiven Verfahren mehr Gehör und Entscheidungsbefugnisse – also Macht eingeräumt werden könnten und müssten.

Die modische »Augenhöhe«-Floskel täuscht – in den meisten Fällen, wo sie auftaucht – darüber hinweg, dass Ungleichheit und fehlende Gleichberechtigung intensiv und mühsam zwischen Menschen ausgehandelt werden müssen. Das gilt es auch in allen Planungsprozessen und -konstellationen zu berücksichtigen. Vorsicht mit der Augenhöhe!


1) Anlass ist unter anderem gewesen, dass ich die 3 LOGbücher der IBA Heidelberg redigiert habe und Wolfgang Bachmann lektorierten musste. Wir waren sicher, eine »Lesehilfe« beisteuern zu müssen. Deswegen entstand übrigens ein Glossar, das man bei der IBA erhält.

2) Hortensia Völckers: Grußwort. In: ARCH+, 247 2022, Seite 1-2; sie folgt den Thesen von Jens Kersten und Tilo Wesche: Eine Frage der Gewöhnung. In: Magazin der Kulturstiftung des Bundes 36: Cohabitation, Frühjahr/ Sommer 2021