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regionales Bauen

2203_AT_richters_Antoniteraussen

Eigenartig

Der §34 fordert, dass sich Bauten in die Eigenart ihrer Umgebung einfügen. Das Einfügen ist also auch immer eine Deutung der Eigenart und eine besondere Sicht auf sie. Und es verändert sie immer auch ein wenig. Das muss ja auch so sein, denn wie sonst könnte man sich an das anpassen, was sich um uns herum verändert?