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Ein Skandal eskaliert

Der Innenraum der Hedwigskathedrale während eines mittäglichen, von Musik begleiteteten Gebets (Bild: Ursula Baus, 2017)

Der Innenraum der Hedwigskathedrale während eines mittäglichen, von Musik begleiteteten Gebets (Bild: Ursula Baus, 2017)


Das Erzbistum Berlin hat Anfang September mit dem illegalen Abriss des geschützten Innenraums der Hedwigskathedrale von Hans Schwippert begonnen. Seit fünf Jahren eskaliert der Denkmalskandal um den Abriss dieses Innenraums, eines einzigartigen Denkmals der deutsch-deutschen Geschichte und der Nachkriegsmoderne. Anfang September hat er seinen vorläufigen Höhe- beziehungsweise Tiefpunkt erreicht.


Illegaler Abbruch: Zerstörter Bodenbelag der Hedwigskathedrale (Bild: Werner J. Kohl, 5. September 2019)

Illegaler Abbruch: Zerstörter Bodenbelag der Hedwigskathedrale
(Bild: Werner J. Kohl, 6. September 2019)

Mitglieder der Initiative „Freunde der Hedwigskathedrale“ mussten feststellen, dass der vom Berliner Erzbischof Heiner Koch betriebene Abriss bereits begonnen hat – illegal, da ohne Abrissgenehmigung und Abstimmung mit der Denkmalpflege. Die Kirche besitzt keine Baugenehmigung, und es ist bislang nicht einmal ein Bauantrag mit konkreter Planung eingereicht worden.1 Offensichtlich will das Erzbistum Fakten schaffen, bevor am 15. Oktober 2019 das Landgericht Berlin darüber entscheidet, ob die Vernichtung des denkmalgeschützten Gesamtkunstwerks überhaupt rechtlich zulässig ist (die Inhaber der Urheberrechte klagen mit gesetzlich gesicherter Befugnis und berechtigter Forderung auf Wahrung Ihrer Urheberrechte gegen das Erzbistum Berlin). An einem zerstörten Denkmal lässt sich aber nichts mehr schützen: In den Baucontainern zu Füßen der seit einem Jahr geschlossenen Hauptkirche der Berliner Katholiken fanden die „Freunde der Hedwigskathedrale“ den zerhackten schwarzen Karpfenberger Marmorfußboden der Kathedrale.

Die gleichermaßen zur hochwertigen künstlerischen Ausstattung des Gesamtkunstwerks gehörenden Bronzegitter des bekannten Metallbildhauers Fritz Kühn und die farbigen Fenster von Anton Wendling waren bereits zuvor teilweise mit Brachialgewalt entfernt worden – angeblich sind Relikte eingelagert. Das Bezirksamt Mitte – grundsätzlich Befürworter des radikalen Umbaus der Kathedrale – musste am 13. September 2019 gegen die „ungenehmigten bzw. denkmalrechtlich nicht abgestimmten Abbrucharbeiten“ notgedrungen einen Baustopp erlassen.

Geschichte und Gegenwart

Um die kriminelle Energie, mit der die Kirche als Bauherr vorgeht, richtig einschätzen zu können, bedarf es eines kurzen Rückblicks auf den jahrelangen Streit um dieses herausragende Denkmal und seine komplexe künstlerische und historische Bedeutung sowie auf die treibenden Motive der Kirchenfürsten, die sich eine glanzvollere Selbstdarstellung in der Hauptstadt – eine sogenannte „Hauptstadtkathedrale“ (was immer das sein soll) – wünschen. 1957 bis 1963, auf dem Höhepunkt des Kalten Krieges, hatte der Düsseldorfer Architekt Hans Schwippert, der wenige Jahre zuvor das Bonner Bundeshaus als politisches Signal einer demokratischen Moderne gestaltete, im Osten der Stadt die spektakuläre Wiederaufbaufassung des ausgebombten Innenraums von St. Hedwig geschaffen. Dies erreichte er innerhalb der ursprünglich unter Friedrich II. Mitte des 18. Jahrhunderts errichteten äußeren Hülle, die dem Pantheontypus folgt: Hans Schwippert öffnete – frühchristliche und barocke Vorbilder wie etwa St. Peter oder Santi Apostoli in Rom aufgreifend – den Boden des monumentalen Kuppelraumes durch eine kreisförmige Confessio zur Unterkirche.

Die Hewgiskathedrale, Blick zum Untergeschoss, 2005 (Bild: Wikicommons, Arnold Paul)

Die Hedwigskathedrale, Blick zum Untergeschoss, 2005 (Bild: Wikicommons, Arnold Paul)

Blick in das Untergeschoss (Bild: Bittner, Landesdenkmalamt Berlin)

Blick in das Untergeschoss (Bild: Wolfgang Bittner, Landesdenkmalamt Berlin)

In dieser Unterkirche wurden fortan auch zwei seliggesprochene und sechs weitere Märtyrer des Widerstandes gegen die nationalsozialistische und die kommunistische Diktatur des 20. Jahrhunderts verehrt, allen voran der hier bestattete Dompropst Bernhard Lichtenberg (1875-1943) und der ukrainische Pater Petro Werhun (1890-1957). Schwippert gelang es, über eine beide Ebenen dramatisch verbindende Altarstele die Titularheiligen und die Bischofsgräber mit der fortwährenden Aktualität des Glaubensmartyriums angesichts der Gräuel unserer jüngsten Zeitgeschichte zu verknüpfen. Für solche theologischen und semantischen Offenbarungen fehlt den heutigen Oberhirten, die die Confessio stets nur als „Loch“ bezeichnen, das geschlossen werden müsse, jedes Gespür. Sie beklagen stattdessen, dass eine Feier der Messe nach den Regularien des Zweiten Vatikanischen Konzils in Schwipperts Raum unmöglich sei. Dabei war doch dessen Raumidee geradezu eine vorausschauende liturgische Innovation: Im Vorgriff auf das II. Vatikanum wurde der Hauptaltar so ausgerichtet, dass die Messe bereits versus populum gefeiert werden konnte, wobei die Gemeinde in zwei Halbkreisen angeordnet war.

Altarweihe in der Hedwigskathedrale durch Kardinal Bengsch, 1963 (Bild: LDA, Berlin)

Altarweihe in der Hedwigskathedrale durch Kardinal Bengsch, 1963 (Bild: Landesdenkmalamt, Berlin)

Dass man später den Rundbau mit starren orthogonalen Reihen von Kirchenbänken gegen den Strich gebürstet hat, widerspricht nicht nur der Raumästhetik, sondern auch dem Schwippert‘schen Gedanken der sich um Confessio und Altar gruppierenden Gemeinde, der heute paradoxerweise zum Hauptargument für den geplanten Umbau herhalten muss. Die verfehlte Bestuhlung wäre ja leicht revidierbar; eine respektvolle Bestandssanierung, wie sie die „Freunde“ und Fachleute anstelle des radikalen, belanglosen und sündhaft teuren Umbaus fordern, wäre angemessen.

Die Hedwigskathedrale, zwischen Bebelplatz und Französischer Straße gelegen (Bild: Landesdenkmalamt 2001)

Die Hedwigskathedrale, zwischen Bebelplatz und Französischer Straße gelegen (Bild: Landesdenkmalamt 2001)

Wem gehört die Hedwigskathedrale?

Die katholische Bischofskirche Berlins ist zwar in erster Linie Sakralraum, aber sie wurde unter Schwipperts Auftraggebern, Bischof Wilhelm Weskamm, Julius Kardinal Döpfner und Alfred Kardinal Bengsch, mit Bedacht auch zum eindrucksvollen Denkmal der deutsch-deutschen Geschichte in einer ideologisch und realiter durch Mauer und Stacheldraht geteilten Welt: Nicht nur der Transfer der finanziellen Mittel und Materialien und die Verschmelzung von Stilformen der westdeutschen Nachkriegsmoderne mit der in der DDR damals noch heimischen neoklassizistischen Haltung, sondern auch die mit Planung und Bau verbundene Kooperation namhafter westdeutscher und ostdeutscher Künstler, Kunsthandwerker und Baufirmen machten die neue Hedwigs-Kathedrale zu einem einzigartigen „gesamtdeutschen Architekturdenkmal« (Hans Joachim Meyer). Zudem war sie provokatives Signal christlicher Erneuerung inmitten des lautstark propagierten Sozialismus, das über Jahrzehnte hinweg auf die friedliche Revolution von 1989 vorauszuweisen schien. Das bestätigen unzählige Aussagen der in dieser Kirche aufgewachsenen und beheimateten katholischen Christen, über deren „Ossibiographien“ die neuen Würdenträger schulterzuckend hinweggingen.2

Ohnehin besitzt die Kathedrale einen außerordentlichen künstlerischen Wert, der nicht zuletzt in der Transformation der herkömmlichen friderizianischen Raum- und Bauformen bis hin zur Ornamentik, Belichtung und liturgischen Ausstattung in eine zeitgenössische, aber keineswegs radikale Sprache liegt, die als Fortschreibung von Tradition zurückhaltende Würde und Festlichkeit ausstrahlt: „Nicht nur die herausragende Bedeutung dieser Raumschöpfung für die Geschichte der Baukunst, sondern auch die nationale und internationale Bedeutung dieses Ausnahmebaus begründen ein Erhaltungsinteresse der Allgemeinheit“.3 2014 hatte der damalige Erzbischof Kardinal Woelki einen Realisierungswettbewerb ausgelobt, den die Architekten Sichau & Walter /Zogmayer gewonnen hatten. Mit der jetzt losbrechenden Umsetzung dieses Wettbewerbsergebnisses wird der Reichtum an theologischen, geschichtlichen und künstlerischen Denkmalwerten vorsätzlich komplett vernichtet, da die Bauherren die gebotene Bestandssanierung von vornherein ausschlossen und bestandswahrende Vorschläge im Wettbewerb unverzüglich ausmanövriert wurden.

2014 mit dem ersten Preis ausgezeichnet: Entwurf zur Neufassung der Hedwigskathedrale von Sichau ] Walter, Leo Zogmayer (Bild: diözesanarchiv.de)

2014 mit dem ersten Preis ausgezeichnet: Entwurf zur Neufassung der Hedwigskathedrale von Sichau & Walter, Leo Zogmayer.  (Bild: diözesanarchiv.de)

Der radikal geschichtsbereinigte Umbau des Innenraums zur Feierkirche versteht sich in abstrakter Anknüpfung an den Pantheontypus als neutraler Zentralraum mit „geschlossenem Loch“ und mittigem Altar, umgeben von Stuhlkreisen, was die Wettbewerbsvorgaben wegen der absehbaren liturgischen Probleme eigentlich strikt ausgeschlossen hatten.

2104 prämierter Entwurf für den Umbau durch Sichau & Walter, Leo Zogmayer (Bild: diözesanarchiv.de)

2104 prämierter Entwurf für den Umbau durch Sichau & Walter, Leo Zogmayer (Bild: diözesanarchiv.de)

Jederzeit mit jeder Zeit gehen?

Erzbischof Heiner Koch beruft sich bei der Entsorgung des Denkmals zynischerweise sogar auf Hans Schwippert, der nach dem Krieg mit der Zeit gegangen sei, was man dementsprechend doch auch ihm heute nicht verwehren könne. Gegen eine intellektuell so schlichte Auffassung von Denkmalschutz ist allerdings kein Kraut gewachsen. Da verwundert es auch nicht, dass auf die komplexe und differenzierte Argumentation der Denkmalbewahrer in Form der Monita des Landesdenkmalamtes seit 2013, auf zahlreiche Fach- und Zeitungsartikel, Rundfunk- und Fernsehbeiträge, Petitionen und Memoranden, auf den „Offenen Brief“ des Autors an Erzbischof Koch, den 2016 mehr als einhundert Fachleute aus dem In- und Ausland unterzeichnet haben,4 sowie auf die steten Anfragen und Bitten der »Freunde« aus der Gemeinde nie nennenswerte Antworten erfolgten.
Den letzten Notanker zur Rettung des Kirchenraumes von Schwippert, die Versagung der denkmalrechtlichen Genehmigung des Abrisses beziehungsweise Umbaus durch den Berliner Landeskonservator vom Oktober 2017, wurde im Februar 2018 vom Kultursenator ausgehebelt.

Die Rolle des Kultursenators

Dass ausgerechnet der neue, für den Denkmalschutz zuständige Kultursenator Klaus Lederer von der »Linken« dem Berliner Erzbischof die lang ersehnte Abrissgenehmigung erteilen zu müssen glaubte, grenzt an Tragik, da er offensichtlich den Vorwurf befürchtete, ansonsten für den Osten und gegen die Kirche Partei zu ergreifen. Durch seine Oberste Denkmalschutzbehörde ließ Lederer den Fall rechtlich prüfen und verlautbarte in bestem Juristendeutsch: „Bei der umfangreichen Prüfung des Vorhabens war aus verfassungsrechtlichen Gründen zu berücksichtigen, dass die Bestimmung der gottesdienstlichen Belange allein durch die Kirche erfolgt und den Denkmalbehörden lediglich die Kompetenz zukommt, den Sachverhalt festzustellen und die beabsichtigten baulichen Maßnahmen in Bezug auf die geltend gemachten liturgischen Belange auf Plausibilität zu überprüfen […] Dabei sind die liturgischen Belange selbst nicht durch die Denkmalbehörden in Frage zu stellen. Denn die Belange werden von der Kirche allein bestimmt. Dies liegt in der Kompetenz und im Ermessen des Bischofs des Erzbistums Berlin.“5
Diese pauschale Ermächtigung würde de facto bedeuten, dass die Kirche mit ihren Baudenkmalen selbst dann machen kann, was sie will, wenn die Begründung der Maßnahmen zur Erfüllung ihrer Bauwünsche zwar »plausibel« ist, letztere aber keineswegs zwingend erscheinen: Denn mehr als ein halbes Jahrhundert ist die Berliner Kathedrale mit großem Zuspruch gottesdienstlich genutzt worden, und nicht nur namhafte katholische Liturgiewissenschaftler wie Albert Gerhards und Andreas Odenthal, sondern auch die zuständige päpstliche Congregation haben in ihren Stellungnahmen 2014 und 2017 bestätigt, dass keine liturgischen Notwendigkeiten für einen rabiaten Umbau der Kathedrale bestehen. Zur juristischen Klärung des Sachverhalts wäre eine Weigerung des Senators, die Rechtmäßigkeit des Abrissersuchens anzuerkennen, hilfreich gewesen. Es wäre dann in einem Musterprozess auszuloten gewesen, wie stichhaltig die ins Feld geführten Gründe sind, zumal das Berliner Denkmalschutzgesetz keine „vorrangige“ Berücksichtigung kirchlicher Belange vorsieht. Unter diesen Umständen wäre in jedem Falle die Brüskierung des damaligen verdienstvollen Berliner Landeskonservators Jörg Haspel und damit der Berliner Denkmalpflege als Institution vermeidbar gewesen. Eine Klage der Inhaber der Urheberrechte gegen die Rechtmäßigkeit der denkmalrechtlichen Genehmigung vor dem Berliner Verwaltungsgericht blieb aus formalen Gründen (fehlende Klageberechtigung) erfolglos, wobei der zuständige Richter bei der Begründung im Januar 2019 einräumte, es handele sich bei der Genehmigung offensichtlich nicht um eine fachliche, sondern um eine politische Entscheidung.

Das außerordentlich transparente Geländer um die Öffnung zum Untergeschoss betont die Zusammengehörigkeit der Etagen. (Bild: Ursula Baus, 2017)

Das außerordentlich transparente Geländer um die Öffnung zum Untergeschoss betont die Zusammengehörigkeit der Etagen. (Bild: Ursula Baus, 2017)

Kirche und Politik

In der Tat liegen die Gründe für den bevorstehenden Abriss und Umbau von St. Hedwig nicht allein in einem veränderten Selbstdarstellungsbedürfnis der Katholischen Kirche, sondern auch in den Interessen des Landes und des Bundes, die mittlerweile unliebsame historische Erinnerungsschicht des Kalten Krieges auszulöschen und mittels einer vermeintlich spektakulären neuen »Hauptstadtkathedrale« im Dienste des »politischen Katholizismus«6 zu punkten: Die Denkmalzerstörung wird von Kulturstaatsministerin Monika Grütters mit 12 Millionen Euro und vom Land Berlin noch einmal mit 8 Millionen bezuschusst. Der triumphale Schulterschluss der Kirche mit dem Staat dürfte sich jedoch am Ende als Pyrrhus-Sieg erweisen – zum einen, weil die veranschlagten Baukosten von 43 Millionen Euro – fast das Zehnfache einer angemessenen Bestandssanierung – explodieren könnten: Weitreichende Probleme im Tiefbau sind bereits vorhersehbar, entsprechende Warnungen wurden öffentlich. Zudem könnte sich der seelenlose Neubau als enttäuschender Flop erweisen. Vor allem aber schadet sich die Institution Kirche selbst am meisten – blickt man auf die ihre kriselnde gesellschaftliche Akzeptanz, die nicht nur aus ihrer Missbrauchs- und Verschwendungsskandale à la Limburg resultiert, sondern auch aus ihrer Geschichtsvergessenheit, mangelnden Achtsamkeit und dem zerstörerischen Umgang mit ihren geistigen und materiellen Ressourcen. Panem et circenses reicht heute (hoffentlich!) nicht mehr. Einen solchen Pyrrhussieg dürfen selbst gute Christen wahrlich nicht wünschen. Deshalb bleibt nur zu hoffen, dass die aktuell anstehenden Urheberrechtsklagen der Nachkommen des Architekten und der beteiligten Künstler vor dem Berliner Landgericht das Unglück noch aufhalten können, dass der Baustopp zum Dauerzustand wird und dass am Ende die Schafe ihre verirrten Hirten doch noch auf den rechten Weg bringen.


1 Freunde der Hedwigskathedrale (https://www.freunde-hedwigskathedrale.de, >>>). Zur Entwicklung des  Denkmalskandals vgl. zuletzt zusammenfassend: Adrian von Buttlar: Ein Pyrrhussieg des bischöflichen „Bauwurmbs“? Kirche und Staat wollen den denkmalgeschützten Innenraum der Berliner Sankt-Hedwigs-Kathedrale schleifen. In: Die Denkmalpflege, Heft 2,  2018, S. 184-186.

2 2016 hat das Erzbistum den Dom von der Gemeinde für 99 Jahre in Erbpacht übernommen.

3 Denkmalbegründung, Sabine Schulte, LDA Berlin

4 etwa von ICOMOS, dem Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz, dem Berliner Landesdenkmalrat und der Akademie der Künste, Links zu den Dokumenten unter https://www.freunde-hedwigskathedrale.de

5 Senatsverwaltung für Kultur und Europa, Entscheidung zur Um- und Neugestaltung St. Hedwigs-Kathedrale – Pressemitteilung vom 16.2.2018   | https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/pressemitteilungen /2018/ pressemitteilung.676251.php

Tanja Scheffler: 1747-morgen. Ausstellungsbesprechung in: Bauwelt 31.2015, Seite 4