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Architektur am Ende

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Allen Wenden (Verkehrs-, Energie-, Bildungswenden und so weiter) steht ein leviathanisches Monster gegenüber: der Regulierungsapparat, der uns eine Überregulierung gigantischen Ausmaßes beschert, uns lähmt und jegliche Systemkritik im Keim zu ersticken droht. Auch Architektur, auch jedes einzelne Bauwerk verkümmert inzwischen eher zur regelkonformen Banalität statt als baukulturelle Leistung zu leuchten. Wer kann noch handeln?

Bild oben: Wilfried Dechau

Wie macht er das? Elon Musk baut in Grünheide (der Ort heißt wirklich so) eine Autofabrik, die noch nicht genehmigt ist, in einem Trinkwasserschutzgebiet steht und gegen Einsprüche aus der Bürgerschaft sowie mächtiger Umweltverbände begonnen wurde und bald in Betrieb genommen wird. Alle bürokratischen Hürden überspringt der Sunnyboy, erhält „vorläufige“ Genehmigungen und baut und baut und baut. Wird schon niemand kommen und die Tesla-Fabrik abreißen lassen. Versagt hier die deutsche Bürokratie? Triumphiert die Chuzpe der „Macher“? Wo doch alle Branchen darüber klagen, dass vor lauter Regulierung auf nationaler und europäischer Ebene nichts mehr zu bewegen sei.

mit freun

Entwurf zur Tesla Fabrik in Grünheide (Bild: mit freundlicher Genehmigung von Tesla, Inc.)

Wahnsinn und Gleichgültigkeit

Regulierungen sind unter anderem Folgen von Gesetzeslagen, und wie in Deutschland Gesetze gemacht werden, kann hier nicht erörtert werden. Einflüsse aus Parteiprogrammen, Lobbyistenkreisen, zeitgeistiger Befindlichkeit und Netzwerkerei aller Art ergeben Gesetzeslagen, die kaum noch jemand durchschaut. Der Kolumnist Axel Hacke fragte kürzlich im Kontext der ganzen Coronaregulierungen: „Wenn wir nun aber gesagt haben, dass die Bürokratie qua definitionem jedem Problem nur mit einer Vorschrift begegnen kann, womit begegnen wir dann der Bürokratie, wenn sie selbst zum Problem wird?“ Naja, mit Wahnsinn oder Gleichgültigkeit, meint Axel Hacke, wobei bei Elon Musk wohl der Wahnsinn die Dinge vorantreibt. Gleichgültigkeit kommt allerdings dazu: Ein architektonisches Highlight fordert niemand beim Bau der Tesla-Autofabrik mehr ein – scheint ja auch egal, wie sie aussieht.

Eine Gesellschaft, die mit Interessensausgleich, freiheitlichen Grundordnungen und Rechten und Pflichten ihrer Mitglieder das Zusammenleben organisiert, braucht vernünftige Regelungen. Politisch ist Regulierung ein wichtiges Instrument, um Verhaltensweisen im Sinne ausgehandelter Lebensverhältnisse zu steuern. Und man darf sogar fehlende Regulierung beklagen, wenn beispielsweise Konzerne wie facebook, Google & Co bei arglosen Menschen spionieren, manipulieren und einkassieren können, ohne von Gesetzgebern in ihre gesellschaftsverträglichen Schranken gewiesen werden zu können.1)
So weit, so gut und notwendig die Regel. Nun sind Überregulierungen aber jene Bereiche, in denen sich Regulierung verselbständigt und / oder in absurdem Theater endet. Dazu ein Beispiel derart, wie das Bauwesen inzwischen determiniert ist.

Methoden des Wahnsinns

Im Februar 2021 las ich im Deutschen Architektenblatt (DAB) einen Beitrag dazu, dass mit der DIN EU 17037 erstmals eine „Norm zum Tageslicht in Innenräumen“ erschienen sei. Die Anforderungen, so der lichtkompetente Autor, „werden höher und sind womöglich nur noch von Fachplanern zu bewältigen“.2) Vorweg ist daran zu erinnern, dass die Normung keine staatlich verordnete, sondern eine privatwirtschaftlich initiierte Angelegenheit ist.3) Allerdings legen Normen rechtsverbindliche Herstellungs- und Ausführungsverhältnisse fest.

DAB 2.2021

DAB 2.2021

Genauer gesagt, werden in dieser genannten Norm Tageslichtversorgung, Aussicht, Besonnungsdauer und Blendung in Räumen behandelt – also Themen, die uns im Architekturstudium vor dem Vordiplom angetragen wurden. Nun werfe man einen Blick auf eine halbe Seite des Fachbeitrags im DAB (oben im Bild rechts) und lese, was neben der für mich wenig erhellenden Tabelle zu beachten ist. Und kurz sei hier zitiert, was der Autor für Tabelle 2 (die „Aussicht“ zum Gegenstand hat) darüberhinaus erläutert:

„Nach DIN 5034 wird die ‚Sichtverbindung nach außen‘ als Eigenschaft des Raumes behandelt. Dieser Ansatz entspricht der Forderung der Arbeitsstättenverordnung, wonach Arbeitsräume eine Sichtverbindung nach außen haben müssen. Dagegen wird die ‚Aussicht‘ nach DIN EN 17037 für einen Bereich innerhalb des Raumes beurteilt. Um das Vorhandensein einer ‚Aussicht‘ für den Raum als Ganzes feststellen zu können, müsste die ‚Aussicht‘ auf der gesamten Grundfläche des Raumes gegeben sein. Doch auch in diesem Fall wäre eine Eignung von DIN EN 17037 zur Feststellung des Verhandenseins einer Sichtverbindung nach außen im Sinne der Arbeitsstättenverordnung fraglich“.4)

Was soll eine solche Regelung, die zu erläutern auch dem Fachautor sprachlich schwerfällt, wenn wir – in der Sache – ohnehin Neubau grundsätzlich hintanstellen und die Auseinandersetzung mit dem Bestand vorrangig vorantreiben müssen?

Wider den Gleichmut

Das Beispiel zeigt, das es mit Abschaffen von Paragraphen und Ausmisten im Normenstall kaum getan ist, auch wenn es beispielsweise Freude macht, wenn die vermeintlich heilige Kuh der Stellplatzverordnung geschlachtet wird. Andererseits: Änderungen eines stark verkrusteten und verklebten Systems gelingen nicht ohne weiteres.

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Pragmatismus und Systemkritik

Systemkritik ist derzeit nur als Gedankensport gefragt.5) Man arrangiert sich lieber in einem Pragmatismus, der empirisch nicht mehr zu leugnende Absurditäten – siehe DIN EN 17037 – mit ernstem Bienenfleiß in den (Planungs-)Alltag übersetzt.
Doch ich denke: Das reicht nicht. Ohne strukturelle Änderungen, die von Intellektuellen durchdacht werden dürfen, wird es mit allen Wenden nichts, die mit Fug und Recht und Vernunft von Jedermann und dezidiert von einer jungen Generation eingefordert werden.


1) Friederike Haupt: Genehmigt. Bürokratie ist gut. In: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 26.9.2021, Seite 4; Joseph Vogl: Kapital und Ressentiment. Eine kurze Theorie der Gegenwart. München 2021

2) Roman Jakobiak: Mehr Licht! In: DAB 02.21, Seite 29-33

3) Grotesk, dass es natürlich auch einen „Normenkontrollrat“ gibt, der unlängst „Empfehlungen für eine nachhaltige Modernisierung“ herausgab. Allein 2020 sei der sogenannte Erfüllungsaufwand für Bürokratie um 340 Mio Euro gestiegen, der Staat habe mehr als jeden zweiten Euro, der erwirtschaftet wurde, für seine (Erhaltungs-)Zwecke ausgegeben. (https://www.normenkontrollrat.bund.de/nkr-de)

4) siehe Anm. 2, Seite 31

5) zuletzt dazu: Andreas Reckwitz, Hartmut Rosa: Spätmoderne in der Krise. Was leistet die Gesellschaftstheorie? Berlin 2021