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Baustelle Zukunft: in Deutschland eine Sackgasse? Bild: Christian Holl
Eines der großen Ziele von CDU und CSU im Bundestagswahlkampf 2025 war es, das Gebäudeenergiegesetz zu überarbeiten. Als „ideologisch“ wurde es gebrandmarkt, es wurde polemisiert, Politiker seien in die Heizungskeller der Menschen eingedrungen, bereitwillig wurden populistische Schlagzeilen der Boulevard-Presse übernommen. Doch wo stehen wir im April 2026? Eine Einordnung.

Der 9. März 2012 ist ein Freitag. Im Deutschen Bundestag kommen jene Politiker:innen zusammen, die im Rahmen der ersten Lesung eines Gesetzentwurfs[1] von Union und FDP über die bundesdeutsche Energiepolitik debattieren wollen. Der Plan der Regierungsparteien sieht vor, die Förderung von Solarstrom – je nach Größe der Anlage – um bis zu 30 Prozent zu senken, künftig soll deutlich weniger des mit ihnen erzeugten Stroms vergütet werden. Schließlich wird mit dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) seit dem Jahr 2000 der Ausbau von Solar- und Windkraftanlagen gefördert, in Ostdeutschland hat sich in den letzten rund zehn Jahren ein „Solar Valley“ etabliert, Deutschland ist Marktführer im Bereich der Solaranlagen[2]. Unter der Regierung von Bundeskanzlerin Angela Merkel trat am 1. Januar 2009 das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in Kraft trat – die Basis für den Erfolg der hiesigen Solar- und Windenergie.

Gut drei Jahre später, an jenem 9. März 2012, sagt die zuständige Staatssekretärin im Bundesumweltministerium nun im Plenarsaal des Bundestages: „Die Industrie muss sich unabhängig behaupten.“ In der Folge werden die Förderungen zurückgefahren, der jährliche Zubau von Solarstromanlagen geht von über 8.000 Megawatt auf unter 2.000 Megawatt zurück, fünf Jahre später kommt der Ausbau der Windkraft an Land nahezu vollständig zum Erliegen, rund 75.000 Arbeitsplätzen in der Solarbranche fallen weg.[3] Verantwortlich für die Gesetzesnovelle ist Bundesumweltminister Peter Altmaier von der CDU und mit ihm eben jene Staatssekretärin: Katherina Reiche, ebenfalls CDU.


Altmaier, Habeck, Reiche


Reiche ist heute, 14 Jahre später, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie. Und wieder droht ein ähnliches Szenario wie damals: „Wir haben Wort gehalten. Das Habeck’sche Heizungsgesetz wird abgeschafft“, frohlockte Reiche Anfang des Jahres und führte aus: „Für alle Eigentümer gilt künftig: freie Heizungswahl – vom Einfamilienhaus auf dem Land bis zur Mietwohnung in der Stadt.“[4] Was hier populistisch „das Habeck’sche Heizungsgesetz“ genannt wird, ist in Wirklichkeit Ergebnis eines langen demokratischen Prozesses. Das Gebäudeenergiegesetzes (GEG) tritt am 1. November 2020 in Kraft, Bundeskanzlerin ist Angela Merkel, deren CDU gemeinsam mit der CSU und der SPD regiert. Im GEG werden das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in einem einzigen, einheitlichen Bundesgesetz zusammengeführt.[5] Das Gesetz sieht unter anderem eine Verschärfung der Austauschpflicht für Heizkessel vor. So müssen Heizkessel, die flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzten und vor 1991 installiert wurden, nun ausgetauscht werden. Für jüngere Kessel gilt weiterhin eine Frist von 30 Jahren – nebenbei schreibt das Gesetz eine Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches vor, sofern dies nicht bereits ausreichend geschehen war.[6] Unter Bundeskanzler Olaf Scholz und der Koalition aus SPD, Grünen und FDP wird das GEG 2023 novelliert und mit der kommunalen Wärmeplanung verbunden.[7]

Zentrale Neuerung der am 19. Oktober 2023 verkündeten Novellierung ist die sogenannte „65-Prozent-Regel“, die vorschreibt, dass jede neu installierte Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Weitere bedeutende Modifikation ist die Verknüpfung des GEG mit dem parallel verabschiedeten Wärmeplanungsgesetz (WPG). Diese Verzahnung bedeutet, dass die „65-Prozent-Regel“ für Bestandsgebäude erst nach Vorlage einer kommunalen Wärmeplanung in Kraft tritt. Großstädte mit über 100.000 Einwohnenden müssen ihre Wärmepläne bis Mitte 2026 vorlegen, kleinere Städte bis Mitte 2028. Das ermöglicht es Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden, ihre Investitionsentscheidungen auf der Grundlage konkreter Informationen über zukünftige Wärme- oder klimaneutrale Gasnetze zu treffen. Neubauten in Neubaugebieten sind von dieser Übergangsfrist ausgenommen und müssen die 65-Prozent-Regel bereits ab dem 1. Januar 2024 erfüllen. Um diese Regel zu erfüllen, stehen den Bürger:innen verschiedene Optionen zur Verfügung: der Anschluss an ein Wärmenetz, die elektrische Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse-Heizungen oder wasserstofffähige Gasheizungen. Dennoch lässt sich Reiche zu populistischen Falschaussagen wie „Schluss mit dem Zwang zur Wärmepumpe“[8] hinreißen. Dass es diesen Zwang nicht gibt: Nebensache.


Vermeintliche und tatsächliche Technologieoffenheit


Dabei hatte sich der Markt für Wärmepumpen 2025 nach den finalen Regelungen der Novelle und einer klar umrissenen Förderlandschaft gerade erst wieder stabilisiert. Im ersten Quartal 2025 stieg der Absatz von Wärmepumpen um 35 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.[9] Während der Markt für Wärmeerzeuger im gesamten ersten Halbjahr 2025 einen Rückgang von 22 Prozent verzeichnete, stieg der Absatz von Wärmepumpen um enorme 55 Prozent auf 139.500 Geräte.[10] Infolgedessen erreichte die Wärmepumpe mit einem Marktanteil von 47 Prozent einen neuen Höchstwert, während Gas-Heizkessel auf 44,7 Prozent sanken. Eine Entwicklung, von der auch und vor allem deutsche Hersteller profitieren. Die Erholung des Marktes im Jahr 2025 ist damit eine direkte Folge der durch die Politik wiederhergestellten Planungssicherheit und funktionierender Förderprogramme und damit Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilität. Doch nachdem chinesische Firmen hiesigen Anbietern erst in der Solar- und dann in der Autoindustrie den Rang abgelaufen haben, droht dies nach dem von Reiche angestoßenen Kurswechsel auch im Bereich der Wärmepumpen.[11]

Denn Kernstück der von ihr angestoßenen erneuten GEG-Reform ist die vollständige Streichung der „65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht“ (§§ 71–71p GEG). Suggeriert wird so, dass Öl- und Gasheizungen eine Zukunft hätten. Dabei ist Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu sein, bis 2030 sollen die Emissionen um 65 Prozent sinken.[12] Gelingt das nicht, drohen der Bundesrepublik empfindliche Strafzahlungen. Zudem soll der Rechtsanspruch auf Netzanschluss für Erneuerbare-Energien-Anlagen in „kapazitätslimitierten Gebieten“ aufgehoben werden und Entschädigungszahlungen für abgeregelten „Phantomstrom“ gestrichen werden, wenn das Netz den Strom nicht aufnehmen kann. Beides wendet sich vor allem gegen die Dezentralität des Stromnetzes, das sich durch die Förderung kleiner und kleinster Netze und Anlagen in Ansätzen zu etablieren schien. Wo Ministerin Reiche eine „ehrliche Energiewende“ mit Technologieoffenheit propagiert, könnten abermals eine Kostenfalle für Verbraucher:innen und der Wegfall von Arbeitsplätzen drohen.

Nicht zuletzt der Iran-Krieg führt derzeit schmerzlich vor Augen: Nicht die Energiepreise haben sich erhöht, sondern die Preise für fossile Energieträger wie Öl und Gas; die für Strom aus Wind, Wasser und Sonne sind davon gänzlich unbenommen. Reiche aber, so scheint es, macht recht unverblümt Politik für die großen Fossil-Energieunternehmen. Dass sie selbst bis zum Wechsel ins Bundeswirtschaftsministerium die Geschäftsführung der „Eon“-Tochter „innogy Westenergie“ innehatte, nachdem sie zwischen 2015 und 2019 Hauptgeschäftsführerin beim Verband kommunaler Unternehmen war, wirft da zumindest Fragen auf.


Die Rechnung zahlen wir


Was die Menschen schon längst an den Zapfsäulen erleben, werden sie alsbald wohl auch bei der Heizkostenabrechnung spüren. Und das träfe vor allem jene, die nicht auf die bis zu 70 Prozent Förderung für den Austausch von Heiztechnologie zurückgreifen können, sondern als Mietende auf den guten Willen der Hauseigentümer:innen angewiesen sind. Die Anfang der Woche von der Bundesregierung geplanten Entlastungen wirken vor dem Hintergrund des Weltgeschehens und der Gesetzeslage wie hektische Flickschusterei. Um jeweils etwa 17 Cent brutto pro Liter soll die Energiesteuer bei Benzin und Diesel für den Zeitraum von zwei Monaten gesenkt werden, gegenfinanziert unter anderem mit einer möglichen Abschöpfung zusätzlicher Krisengewinne der Mineralölkonzerne. Außerdem können Arbeitgeber:innen den Arbeitnehmer:innen im laufenden Jahr eine steuerfreie „Entlastungsprämie“ in Höhe von 1.000 Euro auszahlen, finanziert durch eine Erhöhung der Tabaksteuer, die bereits in diesem und nicht erst im kommenden Jahr durchgeführt werden soll.[13] Wie zielgenau derlei Maßnahmen sind, ist für den Moment unklar, es wäre jedoch nicht das erste Mal, dass ausgerechnet diejenigen mit den wenigsten Mitteln auch am wenigsten profitieren. Dass die sogenannte „Entlastungsprämie“ überhaupt von allen Betrieben an ihre Mitarbeitenden ausgezahlt werden kann, ist mindestens fraglich; dass die für zwei Monate reduzierte Mineralölsteuer bei den Mieterinnen und Mietern ankommt, steht in den Sternen, wäre es doch nicht das erste Mal, dass reduzierte Steuern, anders als erhöhte, nicht an die Verbraucher:innen weitergeleitet werden.

De facto opfert die Regierung so Freiheit für fossile Ideologie. Denn ganz konkret wird der Umstieg auf erneuerbare Energien langfristig die Menschen entlasten, ganz unideologisch; und quasi nebenbei wird so auch etwas für die Gesamtenergiebilanz getan. Ein bestehendes Einfamilienhaus, immer noch die weitest verbreitete Wohnform hierzulande, lässt sich mit Photovoltaikanlage und Wärmepumpe so bewirtschaften, dass es den Bewohnenden eine tatsächliche finanzielle Entlastung einbringt. „2024 lag unser Gaspreis bei 7,9 Cent, da kamen wir auf circa 1.500 Euro plus Kaminkehrer und Wartung“, so ein Hauseigentümer aus dem südhessischen Darmstadt. Mit einer Photovoltaikanlage mit 18 Kilowatt Spitzenleistung in Ost-West-Ausrichtung und einem 10kWh-Akku hat sich das dramatisch geändert. „Wir heizen der Kinder wegen auf mollige 21 bis 22 Grad, Spülmaschine und Waschmaschine laufen täglich,“ so der Hausbesitzer, der Wärmepumpe, Brauchwasserwärmepumpe und Entkalkungsanlage in Eigenleistung für unter 10.000 Euro in den Bestandsbau eingebaut hat. Dank Einspeisevergütung von rund 500 Euro haben sich die Energiekosten im Zeitraum vom 1. März 2025 bis zum 1. März 2026 auf rund 300 Euro reduziert. Eine Reduzierung um mehr als 1.200 Euro im Vergleich zu 2024. Und das für ein Haus Baujahr 1959/60 mit gut 110 Quadratmetern beheizter Wohnfläche.

Hinsichtlich der aktuellen Entwicklungen an der Straße von Hormus dürfte sich der Gaspreis mittelfristig nicht verringern, seit Anfang des Jahres läuft die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten Schritt für Schritt aus[14], was das Heizen mit Öl und Gas perspektivisch zusätzlich teurer macht. Mit diesen Kosten werden Hausbesitzer:innen und Mieter:innen alleingelassen, die 1.000 Euro Entlastungsprämien sind da, selbst wenn sie ausgezahlt werden, nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.


[1] „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“: https://dserver.bundestag.de/btd/17/088/1708877.pdf; Seitenaufruf 13.04.2026
[2] „2000–2010: starkes Wachstum durch EEG; 2010–2020: Kosten fielen, Deutschland Exportmarktführer“: https://pvprosolar.de/geschichte-der-solarenergie-in-deutschland/; „The country’s solar power market was kick-started with the Renewable Energy Act (EEG) in the year 2000: The number of solar panel producers and service companies skyrocketed, as investors rushed to reap the benefits of the large-scale“: https://www.cleanenergywire.org/factsheets/solar-power-germany-output-business-perspectives#:~:text=The%20country’s%20solar%20power%20market%20was%20kick%2Dstarted,to%20reap%20the%20benefits%20of%20the%20large%2Dscale; https://de.wikipedia.org/wiki/Solar_Valley; Seitenaufruf 13.04.2026  
[3] https://www.photovoltaik-angebotsvergleich.de/photovoltaik-blog/articles/altmaier-knick-wie-politische-entscheidungen-die-energiewende-bremsten.html; https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/nach-insolvenz-solarfirma-sovello-kuendigt-allen-mitarbeitern-11862827.html; Seitenaufruf 13.04.2026
[4] https://taz.de/Reform-des-Heizungsgesetzes/!6157775/; Seitenaufruf 13.04.2026
[5] https://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%A4udeenergiegesetz; https://www.ksk-immobilien.de/wissen-ratgeber/lexikon/enev/; Seitenaufruf 13.04.2026
[6] https://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%A4udeenergiegesetz; Seitenaufruf 13.04.2026
[7] https://kpmg-law.de/ampel-verzahnt-gebaeudeenergiegesetz-mit-der-kommunalen-waermeplanung/; Seitenaufruf 13.04.2026
[8] https://www.merkur.de/wirtschaft/reiche-verwirft-zwang-zur-waermepumpe-habecks-vorgaben-im-ministerium-ausgemustert-zr-93740295.html; Seitenaufruf 13.04.2026
[9] „Die bereits Ende 2024 stark gestiegene Nachfrage bei der Heizungs­förderung wird im 1. Quartal 2025 mit einem Plus von 35 % beim Wärme­pumpen-Absatz begleitet.“ https://www.tga-fachplaner.de/meldungen/marktdaten-2025-q1-waermepumpen-absatz-ist-um-35-gestiegen; Seitenaufruf 13.04.2026
[10] „Wärme­pum­pen legten um 55 % zu und hatten einen Markt­anteil von 47 %.“ https://www.tga-fachplaner.de/meldungen/marktdaten-2025-1hj-waermeerzeugerabsatz-sinkt-um-22; Seitenaufruf 13.04.2026
[11] https://www.tagesschau.de/wirtschaft/energie/china-waermepumpen-100.html; Seitenaufruf 13.04.2026
[12] https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv-bundesregierung/klimaschutzgesetz-2021-1913672#:~:text=*%20English.%20*%20Fran%C3%A7ais; Seitenaufruf 13.04.2026
[13] https://www.sueddeutsche.de/politik/entlastungen-spritpreise-koalition-union-spd-li.3466885; Seitenaufruf 13.04.2026
[14] https://www.dehst.de/DE/Themen/EU-ETS-1/EU-ETS-1-Informationen/Reform-Perspektiven/Schutz-vor-carbon-leakage/schutz-vor-carbon-leakage_node.html; Seitenaufruf 13.04.2026